Wie funktioniert das mit der Altersfreigabe (FSK)?
Grundsätzlich wird jeder Kinofilm von der FSK, der Freiwilligen Selbst Kontrolle der Filmwirtschaft, überprüft und eine entsprechende Altersfreigabe vergeben. Diese Altersfreigaben sind von uns strikt einzuhalten! Die bundesdeutsche FSK vergibt die folgenden Freigaben:
- ab 0 Jahre: für alle möglich
- ab 6 Jahre: erst ab 6 Jahren möglich, auch wenn Eltern das Kind begleiten
- ab 12 Jahre: ab 6 Jahre möglich, wenn Erziehungsbeauftragte Person das Kind begleitet
- ab 16 Jahre: erst ab 16 Jahre möglich, keine Ausnahme trotz Begleitung durch erziehungsberechtigte oder-beauftragte Personen
- ab 18 Jahre jetzt darfst Du in alle Filme!
Seit 01. Mai 2021 dürfen Kinder ab 6 Jahren Filmvorstellungen besuchen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind, sofern sie in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind.
Wer ist erziehungsbeauftragte Person?
Eltern können die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.: - Verwandte: volljährige Geschwister, Tante oder Onkel, Großeltern, etc. - Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Patentante oder Patenonkel, - Freundin oder Freund, befreundete Eltern, Nachbar*in, etc. - Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag: Lehrer*innen, - Ausbilder*innen, pädagogische Fachkräfte, Gruppenleiter*innen, etc. Neben der Altersfreigabe sind noch die zeitlichen Begrenzungen zu beachten, wenn der Besuch ohne entsprechende Begleitung erfolgen soll.
Das Kino/die Vorstellung ist:
- bis 14 Jahren um 20.00 Uhr
- bis 16 Jahren um 22.00 Uhr
- bis 18 Jahren um 24.00 Uhr zu verlassen.
(Für alle späteren Uhrzeiten müssen Kinder und Jugendliche von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden! Bitte auch immer die FSK beachten.)